Hinweise zu eigenmächtigen Umbauten und Veränderungen an Möbeln

Hinweise zu eigenmächtigen Umbauten und Veränderungen an Möbeln

1. GELTUNGSBEREICH UND ZWECK

Diese Hinweise gelten für Hocker, klassische Sofas, Funktionssofas und Schlafsofas von Galvenix. Sie beschreiben die Verantwortungsgrenzen, wenn ein Möbel nach der Lieferung verändert, zerlegt, ergänzt oder für einen anderen als den vorgesehenen Zweck angepasst wird. Die Hinweise sollen Sicherheitsrisiken und Unklarheiten bei Reklamationen vermeiden. Sie sind kein pauschaler Ausschluss berechtigter Verbraucheransprüche.

Das bestimmungsgemäße Aufstellen, die Montage nach der mitgelieferten Anleitung, das Einsetzen ausdrücklich vorgesehener Originalteile und eine materialgerechte Pflege gelten nicht als eigenmächtiger Umbau. Auch das übliche Öffnen und Prüfen eines gelieferten Möbels ist keine unzulässige Veränderung.

2. WAS ALS EIGENMÄCHTIGE VERÄNDERUNG GILT

Als eigenmächtige Veränderung gilt jeder Eingriff, der weder in der Produktanleitung vorgesehen noch vorab schriftlich von Galvenix bestätigt wurde. Dazu zählen insbesondere:

- Bohren, Sägen, Fräsen, Schweißen, Kleben oder das zusätzliche Verschrauben von Rahmen, Füßen, Armlehnen, Rückenlehnen oder tragenden Platten;
- Kürzen, Verlängern oder Austauschen von Füßen sowie das Anbringen von Rollen, Gleitern oder Erhöhungen, die nicht für das konkrete Modell bestimmt sind;
- Entfernen, Versetzen oder Verändern von Verstrebungen, Beschlägen, Verbindungselementen, Sicherungen und Belastungsbegrenzern;
- Öffnen, Aufschneiden, Nachfüllen oder Umformen von Polsterkernen und dauerhaft befestigten Bezügen;
- Veränderung von Klapp-, Auszieh-, Liege-, Relax- oder Verriegelungsmechanismen;
- Eingriffe in Motoren, Netzteile, Kabel, Steckverbindungen, Steuerungen, Bedienelemente oder Akkus;
- Montage modellfremder Ersatzteile, Anbauteile oder Befestigungsmittel;
- Neulackierung, chemische Beschichtung, Imprägnierung oder Behandlung mit nicht freigegebenen Lösungsmitteln;
- Umnutzung eines Innenraummöbels für Außenbereiche, Feuchträume, gewerbliche Dauerbelastung oder andere nicht ausgewiesene Einsatzbedingungen.

Eine optisch passende Form oder Abmessung bedeutet nicht, dass ein fremdes Bauteil statisch, elektrisch oder materialtechnisch geeignet ist.

3. SICHERHEITSRELEVANTE FOLGEN

Umbauten können Lastverteilung, Standfestigkeit, Brandschutzverhalten, Oberflächenschutz und Funktion verändern. Bei Hockern kann bereits ein abweichender Fuß oder eine zusätzliche Rolle zum Kippen führen. Bei Sofas können entfernte Verstrebungen oder neue Bohrungen den Rahmen schwächen. Bei Schlafsofas besteht an veränderten Gelenken, Federn und Verriegelungen Quetsch- oder Einklappgefahr. Funktionssofas können nach Eingriffen in Antrieb oder Steuerung unkontrolliert anlaufen, blockieren, überhitzen oder elektrische Gefahren verursachen.

Sicherheitskennzeichnungen, Typenschilder und Warnhinweise dürfen nicht entfernt, verdeckt oder unleserlich gemacht werden. Angegebene Belastungsgrenzen gelten für den unveränderten, ordnungsgemäß montierten Zustand. Ein Umbau erhöht diese Grenzen nicht. Nach einer Veränderung darf das Möbel nicht weiter benutzt werden, wenn es wackelt, ungewöhnliche Geräusche erzeugt, sich verformt, heiß wird, nach Elektrik riecht oder eine Verriegelung nicht zuverlässig einrastet.

4. VERANTWORTUNG DER NUTZENDEN PERSON

Wer einen Umbau selbst ausführt oder durch einen nicht von Galvenix beauftragten Dritten ausführen lässt, trägt die Verantwortung für Planung, Teileauswahl, fachgerechte Ausführung und die sichere weitere Nutzung. Vor Beginn sind Tragstruktur, Leitungsverlauf, Mechanik, Bezugsspannung und vorgesehene Funktion zu berücksichtigen. Kinder und andere Haushaltsangehörige müssen vor der Nutzung eines veränderten Möbels geschützt werden.

Galvenix schuldet keine Prüfung, Freigabe oder Überwachung fremder Umbauarbeiten. Eine allgemeine Auskunft zu Maßen, Materialien oder Bauteilen ist keine technische Genehmigung. Eine Freigabe liegt nur vor, wenn sie das konkrete Modell, die konkrete Änderung und deren Umfang ausdrücklich schriftlich bezeichnet.

Elektrische Komponenten dürfen ausschließlich von einer hierfür qualifizierten Fachkraft beurteilt oder bearbeitet werden. Das Trennen vom Stromnetz beseitigt nicht alle Risiken und macht einen Eingriff nicht automatisch zulässig. Defekte Sicherungen dürfen nicht überbrückt und Antriebe nicht mit fremden Netzteilen betrieben werden.

5. HAFTUNGSABGRENZUNG

Galvenix haftet nicht für Schäden, Funktionsausfälle oder Folgeschäden, soweit sie durch einen eigenmächtigen Umbau, ein ungeeignetes Fremdteil, fehlerhafte Montage nach dem Umbau oder die anschließende zweckwidrige Nutzung verursacht wurden. Dies kann beispielsweise Rahmenbruch an einer nachträglich gebohrten Stelle, Umkippen nach Montage ungeeigneter Rollen, Stoffschäden durch Klebstoffe oder den Ausfall eines mit fremder Spannung betriebenen Motors betreffen.

Die bloße Tatsache, dass ein Möbel verändert wurde, führt jedoch nicht automatisch zum Verlust sämtlicher Ansprüche. Zeigt sich ein Mangel, der bereits bei Übergabe bestand und mit dem Umbau weder ursächlich noch technisch zusammenhängt, wird die Beanstandung anhand des konkreten Falls geprüft. Eine Haftungsbegrenzung gilt außerdem nicht, soweit zwingende Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens oder zwingender Produkthaftung bestehen.

Wurde die Ursache durch den Eingriff verdeckt, ein Bauteil entsorgt oder der ursprüngliche Zustand so verändert, dass eine sachliche Prüfung nicht mehr möglich ist, kann dies die Feststellung von Ursache und Verantwortungsbereich erschweren. Galvenix darf hierfür aussagekräftige Fotos, Angaben zum Ablauf und die Bereitstellung des Möbels zur Prüfung verlangen.

6. REKLAMATION VOR EINEM UMBAU

Bei Instabilität, schiefem Stand, beschädigtem Bezug, fehlerhafter Mechanik oder einem elektrischen Problem soll das Möbel zunächst nicht verändert werden. Bitte dokumentieren Sie den Zustand mit Übersichts- und Detailfotos und wenden Sie sich unter Angabe der Bestellnummer an Galvenix. Reparaturversuche, Demontage, Klebearbeiten oder der Austausch von Teilen vor der Prüfung können vorhandene Spuren beseitigen und zusätzliche Schäden verursachen.

Bei einer berechtigten Produktbeanstandung trägt Galvenix die erforderlichen Kosten der vorgesehenen Abhilfe. Kundinnen und Kunden müssen keine eigenständige Reparatur durchführen. Bei großen oder schwer transportierbaren Möbeln wird vorab abgestimmt, ob eine Prüfung vor Ort, eine Abholung, eine Reparatur oder ein Austausch zweckmäßig ist.

7. RÜCKGABE EINES VERÄNDERTEN MÖBELS

Die für Verbraucher vorgesehene Rückgabefrist beträgt 30 Tage nach dem maßgeblichen Erhalt der Ware. Ein zulässiges Öffnen, Aufbauen nach Anleitung und Prüfen der üblichen Funktionen ist kein Ablehnungsgrund. Eine irreversible Veränderung geht jedoch über die zur Prüfung erforderliche Handhabung hinaus.

Bei einer Rückgabe wird deshalb getrennt geprüft, ob der Umbau einen Wertverlust, eine Sicherheitsbeeinträchtigung oder einen nicht wiederherstellbaren Zustand verursacht hat. Galvenix kann den nachweisbaren Wertverlust berücksichtigen, soweit dieser auf der nicht erforderlichen Veränderung beruht. Ein mängelbedingter Rückgabe- oder Abhilfeanspruch wird nicht allein deshalb abgelehnt, weil eine Änderung vorhanden ist; entscheidend sind Zusammenhang, Zustand und Prüfbarkeit. Lose entfernte Originalteile sind vollständig und transportsicher beizulegen.

8. VORGEHEN NACH EINEM BEREITS ERFOLGTEN UMBAU

Bei erkennbarer Instabilität, beschädigten tragenden Teilen, klemmender Mechanik oder einem elektrischen Fehler ist die Nutzung sofort einzustellen. Elektrisch betriebene Möbel sind gefahrlos vom Netz zu trennen, sofern dies ohne Berührung beschädigter Komponenten möglich ist. Das Möbel darf nicht durch provisorische Abstützungen, überbrückte Sicherungen oder zusätzliche Belastung weiterbetrieben werden.

Für eine erste Zuordnung benötigt Galvenix:

- Bestellnummer und genaue Modellbezeichnung;
- Beschreibung der vorgenommenen Änderung;
- Datum und Anlass des Umbaus;
- Bezeichnung der verwendeten Fremdteile;
- Fotos des gesamten Möbels, der Umbauzone und des festgestellten Schadens;
- bei elektrischen Komponenten Angaben zu Netzteil und Anschluss, ohne das Gehäuse weiter zu öffnen.

Eine Prüfung oder Empfehlung kann von der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands oder einer fachlichen Begutachtung abhängen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt Galvenix nur, wenn sich ein von Galvenix zu verantwortender Produktmangel bestätigt oder die Kostenübernahme vorab ausdrücklich zugesagt wurde.

9. GEWERBLICHE BESCHAFFUNG

Bei Bestellungen für gewerbliche, selbstständige oder institutionelle Zwecke muss der Käufer zusätzlich prüfen, ob ein Umbau für den vorgesehenen Einsatz, die erwartete Nutzungsfrequenz und betriebliche Sicherheitsanforderungen geeignet ist. Eine Verwendung in Wartebereichen, Beherbergungsbetrieben, Büros oder anderen öffentlich beziehungsweise intensiv genutzten Räumen ist nur zulässig, wenn das konkrete Produkt dafür ausgewiesen ist. Die Einstufung als gewerbliche Bestellung ändert nichts an der Verantwortung von Galvenix für einen nachweislich bereits bei Übergabe vorhandenen, von der Veränderung unabhängigen Mangel.

10. KONTAKT

Vor einem geplanten Eingriff oder bei Auffälligkeiten am Möbel kontaktieren Sie bitte:

Galvenix
E-Mail: frontservice@galvenix.com
Telefon: +1 620 203 2914
Adresse: 2041 PLYMOUTH RD, MANHATTAN, KS 66503

Servicezeiten: Montag bis Freitag, 10:00–17:00 Uhr. Samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ist der Kundenservice nicht besetzt.